Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  • 1. Die Le Petit Moulin benannte Immobilie (“das Ferienanwesen”) wird als Ferienanwesen den Mietern (“der Kunde“) angeboten, vorbehaltlich der Bestätigung der Eigentümer Regula & Daniel Berger (“die Eigentümer”).
  • 2. Um das Ferienanwesen zu reservieren, kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktseite. Nach Erhalt des Einverständnisses der Eigentümer kann der Kunde mit der Zahlung der ersten, nicht rückerstattungsfähigen Kaution (20% der fälligen Gesamtmiete) die Reservierung bestätigen. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung als formelle Annahme der Buchung. Die geleistete Kaution ist nur dann rückerstattungsfähig, wenn die offiziellen Behörden aufgrund der Pandemie-Situation eine Reise nach Frankreich verbieten. Alternativ kann der Aufenthalt nach Vereinbarung mit den Eigentümern auch verschoben werden.
  • 3. Der Restbetrag der Miete (80%) ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Miete zu zahlen.
  • 4. Für den Fall einer Beschädigung des Eigentums oder des Inventars ist eine Kaution von CHF 1.000 – spätestens bei Schlüsselübergaben – den Eigentümern zu zahlen, wobei dieser Betrag jedoch die Haftung des Kunden gegenüber den Eigentümern nicht beschränkt. Die Kaution wird innerhalb von 10 Tagen nach Abreisedatum zurückbezahlt, sollten keine Beschädigungen festgestellt worden sein.
  • 5. Die Mietzeit beginnt in der Regel am ersten Tag um 17.00 Uhr und endet am letzten Tag um 10.00 Uhr, wobei die Eigentümer Sie bitten, die Zimmer im ersten Stock bereits um 9.00 Uhr geräumt zu haben. Der Aussenbereich des Ferienanwesens kann bereits früher benutzt werden. Die Ankunftszeit soll mit den Eigentümern vereinbar werden.
  • 6. Die maximale Anzahl der Personen auf dem Anwesen beträgt 18 Erwachsene und 2 Kinder. Falls das separate Apartment (Gite) zusätzlich gemietet wird, erhöht sich die maximale Anzahl Personen auf 20 Erwachsen und 4 Kinder. Bitte holen Sie die vorherige Zustimmung der Eigentümer ein, wenn Sie im Verlauf der Miete zusätzlich externe Gäste erwarten.
  • 7. Der Kunde ist verantwortlich für alle Mitglieder seiner Gäste und Gruppen, die sich in auf dem Ferienanwesen aufhalten und/oder dieses nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, rücksichtsvoll zu sein und das Ferienanwesen sorgfältig zu pflegen und in dem Zustand zu belassen, in dem sie am Anfang der Mietzeit übernommen wurde.
  • 8. Der Kunde ist verpflichtet, den Eigentümern unverzüglich alle Mängel sowie Ausfälle von Geräten, Anlagen, Maschinen im Ferienanwesen zu melden und es werden so schnell wie möglich Vorkehrungen für Reparaturen und/oder Ersatz getroffen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Wartungspersonal, dem Reinigungspersonal und dem Eigentümer einen angemessenen Zugang für Reparatur- und Wartungsarbeiten zu gewähren.
  • 9. Der Kunde und seine Gäste/Partei nutzen das Schwimmbad und/oder alle Einrichtungen auf dem Grundstück einschließlich der gesamten Umgebung auf eigene Gefahr und die Eigentümer sind nicht verantwortlich für Verluste, Schäden, Verletzungen oder Tod
  • 10. Die Nutzung der Unterkunft erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Für Verluste oder Schäden der persönlichen Gegenstände des Kunden (einschließlich Kraftfahrzeuge) wird keine Verantwortung übernommen.
  • 11. Bettwäsche für alle Personen (inklusive Pooltücher und Bademäntel) wird während der Mietzeit zur Verfügung gestellt.
  • 12. Das Schwimmbad ist normalerweise vom 01. Mai bis zum 30. September geöffnet und beheizt und wird regelmäßig gewartet. Wenn ungewöhnliche klimatische Veränderungen auftreten kann dies das chemische Gleichgewicht beeinträchtigen. Bei Problemen mit der Wasserklarheit wenden Sie sich bitte an die Eigentümer. Wenn aufgrund eines Eigenverschulden des Mieters das Schwimmbad geleert, gereinigt und wieder aufgefüllt werden muss, gehen die entstanden Kosten zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat kein Anrecht auf Entschädigung, wenn in diesem Fall das Schwimmbad einige Tage nicht benutzt werden kann. Die Eigentümer haften nicht für Verluste oder Unannehmlichkeiten, die infolge eines unvorhergesehenen Ausfalls der Pumpe/Filtration oder anderer im Schwimmbad verwendeter Geräte entstehen können.
  • 13. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Anwesen um eine alte Wassermühle mit Bächen, die durch das Grundstück fliessen, handelt. Den Eigentümern kann keine Haftung übertragen werden, wenn unbeaufsichtigte Kinder oder Erwachsene durch Schwimmen oder Spielen in diesen Bereichen verletzt werden.
  • 14. Die Eigentümer haften nicht für Personenschäden, Verluste oder Schäden, die durch die Verwendung von Kinderausrüstung, Spielzeug, Bällen, Grillgeräten oder anderen Geräten verursacht werden, die während der Mietzeit dem Kunden und seinen Gästen zur Verfügung gestellt werden.
  • 15. In den Räumen des Haupthauses und des Apartments ist das Rauchen nicht gestattet. In anderen Bereichen entsorgen Sie bitte die Zigarettenstummel in den zur Verfügung gestellten Aschenbechern.
  • 16. Haustiere sind auf dem Ferienanwesen willkommen. Für die aufwändigere Reinigung am Ende Ihrer Mietzeit werden Ihnen zusätzlich CHF 100.00 in Rechnung gestellt.
  • 17. Das Abwasser des Ferienanwesens wird in zwei Sickergruben geleitet. Diese sind in den ländlichen Gebieten Frankreichs sehr verbreitet und stellen bei entsprechender Nutzung keine Probleme dar. Bitte spülen Sie keine Damenbinden, Tampons, Babywindeln, Tücher oder dickes Toilettenpapier die Toiletten herunter. Bitte verwenden Sie nur das zur Verfügung gestellte Toilettenpapier. Die Sickergruben sind auch nicht für abrasiven Chemikalien wie Bleichmittel ausgelegt. Es dürfen nur antiseptische Produkte verwendet werden, die das Bakterienwachstum in den Sickergruben nicht beeinträchtigen.
  • 18. Wi-Fi wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Allerdings können die Eigentümer keine Verantwortung für den Verlust oder das Fehlen einer stabilen Internetverbindung übernehmen. Die Wifi-Versorgung erstreckt sich innerhalb des Hauses, um den Poolbereich und um die hintere Terrasse herum, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass aufgrund unserer ländlichen Lage die von unserem Dienstleister erreichbare maximale Internetgeschwindigkeit zwischen 4 und 5 MB liegt und diese abhängig von der Anzahl der gleichzeitigen Nutzer reduziert wird. Die Geräte dürfen nicht verändert oder angepasst werden. Es werden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass der optimale Service aufrechterhalten wird. Bitte beachten Sie, dass die Immobilie 300 Jahre alt ist und einen halben Meter dicke Steinmauern aufweist, die auch das Signal von Zeit zu Zeit stören können.
  • 19. Im Wohnzimmer des Haupthauses und des Apartments steht ihnen ein TV mit Flachbildschirm zur Verfügung. Es können vor allem Englische Sender über Satelliten empfangen werden. Es kann von Zeit zu Zeit zu Unterbrechungen des Empfangs kommen, wofür die Eigentümer keine Haftung übernehmen.
  • 20. Von Zeit zu Zeit möchten die Eigentümer die vom Kunden schriftlich erhaltenen Kommentare auf ihren Websites und in ihrer Werbung veröffentlichen. Die Eigentümer gehen davon aus, dass der Kunde keine Einwände hat und dass er es vorgängig mitteilen würde, sollte er Einwände haben.
  • 21. Die Haftung des Eigentümers gegenüber dem Kunden übersteigt in keinem Fall den für die Mietdauer gezahlten Betrag.
  • 22. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor, zwischen der Annahme Ihrer Buchung und dem Datum Ihrer Anmietung Änderungen im Innen- oder Außenbereich des Ferienanwesens vorzunehmen.
  • 23. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht und gelten als in der Schweiz abgeschlossen. Alle Klagen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, können bei jedem zuständigen Gericht in der Schweiz eingereicht werden.
  • 24. Bitte beachten Sie, dass diese Bedingungen Teil des Bestätigungsschreibens des Eigentümers sind und der Kunde diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat, 72 Stunden nachdem die Anzahlung an die Eigentümer geleistet wurde.